April 2017

Aktuelles Urteil: Bankdarlehen nicht in jedem Fall wegen falscher Widerrufsbelehrung widerruflich

Die Gelegenheit scheint günstig. Die Kreditzinsen, gerade diejenigen für Baufinanzierungen, sinken. Viele Bankkunden haben aber insbesondere langfristige Wohnungsbaukredite zu sehr viel schlechteren Zinskonditionen abgeschlossen. Langfristige Bankkredite lassen sich nicht ohne weiteres auflösen, es sei denn, man ist bereit, Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen. Die Möglichkeit, sich über einen Widerruf, der Verbrauchern bei Verbraucherkrediten zusteht, sich aus der Verpflichtung des Vertrages zu lösen, kommt da sehr gelegen.

Denn der Widerruf hätte zur Folge, dass der laufende Darlehensvertrag rückabgewickelt wird. Hat der Verbraucher dann eine Bank an der Hand, die für ihn die Umfinanzierung zu einem deutlichen niedrigeren Zinssatz bereit stellt, lohnt es sich, zu widerrufen.

Doch für einen Widerruf des Verbraucher-Darlehensvertrages ist es erforderlich, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings besagt das Gesetz, dass die Widerrufsfrist von 2 Wochen gar nicht erst zu laufen beginnt, wenn der Darlehensnehmer fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Und hierauf beriefen sich einige findige Rechtsanwälte. Sie legten in vielen Fällen offen, dass die schriftliche Widerrufsbelehrung falsch war. So konnten die Darlehensnehmer ihre Darlehen zugunsten besserer Zinskonditionen allein wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung umfinanzieren.

Doch die Rechtsprechung trübt nun die Widerrufslaune der Kreditnehmer. Denn der Widerruf ist nicht immer möglich, auch wenn die Belehrung mangelhaft ist. Demnach ist der Widerruf in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Wenn in den Text des gesetzlichen Mustertextes nicht übermäßig eingegriffen wurden (z.B. Verzicht auf die Anschrift, wohin der Widerruf gerichtet werden muss) und der Belehrungstext inhaltlich richtig ist.
  • Wenn der Darlehensvertrag durch Umschuldung abgelöst wurde, ist das Widerrufsrecht in der Regel verwirkt.
  • Wenn der ursprüngliche Darlehensvertrag gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet wurde, ist das Widerrufsrecht in der Regel verwirkt.

Doch die Rechtsprechung trübt nun die Widerrufslaune der Kreditnehmer. Denn der Widerruf ist nicht immer möglich, auch wenn die Belehrung mangelhaft ist. Demnach ist der Widerruf in folgenden Fällen ausgeschlossen:

Möchten auch Sie Ihre Verträge prüfen lassen?

Langfristiges Darlehen bietet Planungssicherheit

Weitere Interessante Beiträge zum Thema

Gescheiterte Steuergestaltung: Kann ich mich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen?

Was passiert, wenn eine vermeintlich steuerneutrale Gestaltung plötzlich erhebliche Steuerfolgen auslöst? Eine BFH-Entscheidung zeigt, wann der Wegfall der Geschäftsgrundlage helfen kann.

Kündigungsschutz nach Abberufung des Geschäftsführers: Wann greift das KSchG wieder?

Nach der Abberufung kann ein ehemaliger Geschäftsführer wieder Arbeitnehmerstatus haben. Erfahren Sie, wann das Kündigungsschutzgesetz greift und welche Risiken Unternehmen vermeiden sollten.

Erbengemeinschaft verwalten: Wer darf entscheiden und wann müssen Miterben mitwirken?

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entstehen schnell Konflikte um Immobilien, Bankauskünfte oder laufende Kosten. Der Beitrag zeigt, welche Rechte und Pflichten Miterben bei der Nachlassverwaltung haben.

Neue Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit im Fokus: Neue Entwicklungen durch die EU-Plattformrichtlinie

Scheinselbstständigkeit bleibt eines der größten Risiken für Unternehmen. Erfahren Sie, wie die Abgrenzung funktioniert, wo typische Fallstricke liegen und was sich durch neue EU-Regeln ändert.

Haftung des GmbH-Aufsichtsrats: Warum Passivität zur persönlichen Haftung führt

Die Haftung des GmbH-Aufsichtsrats wird häufig unterschätzt – warum bereits passive Mitglieder einem erheblichen persönlichen Risiko ausgesetzt sein können, zeigt dieser Beitrag.