Januar 2026
Force-Majeure-Klauseln in B2B-Verträgen – Inhalt und Rechtsfolgen
Lieferketten reißen, Produktionen stehen still, Behörden verhängen Verbote. Spätestens seit Pandemie, Energiekrise und geopolitischen Spannungen ist der Begriff „Force Majeure“ in vielen Verträgen angekommen. Doch was regeln diese Klauseln tatsächlich? Und welche Rechtsfolgen haben sie im unternehmerischen Geschäftsverkehr?
Was ist eine Force-Majeure-Klausel?
Eine Force-Majeure-Klausel ist eine vertragliche Regelung für außergewöhnliche, von außen kommende Ereignisse, die weder vorhersehbar noch beherrschbar sind und die Erfüllung eines Vertrags unmöglich machen oder erheblich erschweren.
Typische Beispiele sind:
- Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen,
- Kriege, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge,
- staatliche Eingriffe, Exportverbote oder behördliche Schließungen,
- großflächige Infrastrukturausfälle.
Gemeint ist also nicht jede Störung im Geschäftsablauf, sondern nur solche Ereignisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Vertragsparteien liegen.
Wichtig: Nicht jede wirtschaftliche Schwierigkeit ist höhere Gewalt. Steigende Preise, Lieferengpässe oder Personalmangel reichen regelmäßig nicht aus.
Zweck und wirtschaftliche Bedeutung der Force-Majeure-Klauseln im B2B Bereich
Im B2B-Bereich gilt grundsätzlich: Unternehmer tragen ihr eigenes Geschäftsrisiko.
Ohne vertragliche Regelung kann ein Unternehmen also auch dann haften, wenn äußere Umstände die Leistung erschweren oder verteuern. Genau hier setzen Force-Majeure-Klauseln an. Sie sollen verhindern, dass eine Partei für Ereignisse haftet, die sie nicht zu verantworten hat.
Typischer Inhalt einer Force-Majeure-Klausel
Der genaue Inhalt hängt vom Vertrag ab. Typischerweise werden jedoch vier Punkte geregelt:
1. Welche Ereignisse gelten als höhere Gewalt?
Viele Klauseln enthalten einen Katalog möglicher Fälle. Je klarer und konkreter, desto besser. Unbestimmte Formulierungen führen im Ernstfall häufig zu Streit.
2. Was passiert, wenn ein solcher Fall eintritt?
Häufige Rechtsfolgen sind:
- vorübergehende Befreiung von Leistungspflichten,
- Verlängerung von Fristen,
- Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Ziel ist es, die betroffene Partei nicht für Verzögerungen oder Ausfälle haften zu lassen, die sie nicht zu vertreten hat.
3. Welche Mitteilungspflichten bestehen?
In der Regel muss die betroffene Partei den Vertragspartner unverzüglich über das Ereignis informieren. Wer zu spät informiert, riskiert, sich nicht mehr auf die Klausel berufen zu können.
4. Gibt es ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht?
Viele Klauseln sehen vor, dass der Vertrag beendet werden kann, wenn das Ereignis über einen längeren Zeitraum andauert. So wird verhindert, dass beide Seiten dauerhaft in einem nicht mehr erfüllbaren Vertrag „festhängen“.
Rechtsfolgen einer Force-Majeure-Klausel bei Eintritt höherer Gewalt
Tritt ein Ereignis ein, das unter eine wirksame Force-Majeure-Klausel fällt, hat dies regelmäßig konkrete rechtliche Konsequenzen für beide Vertragsparteien. Welche Rechtsfolgen eintreten, hängt vom jeweiligen Vertragstext ab. Typischerweise sind jedoch folgende Wirkungen vorgesehen:
1. Vorübergehende Befreiung von Leistungspflichten
Die betroffene Partei wird für die Dauer des Ereignisses von ihrer Leistungspflicht befreit. Sie gerät nicht in Verzug und schuldet keinen Schadensersatz, solange die Leistung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist.
Beispiel: Ein Zulieferer kann aufgrund eines behördlichen Exportverbots nicht liefern. Während dieses Verbots besteht keine Lieferpflicht.
2. Verlängerung von Fristen und Terminen
Viele Klauseln sehen vor, dass Liefer-, Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen automatisch verlängert werden, ohne dass Vertragsstrafen oder Sanktionen greifen.
Beispiel: Ein Bauunternehmen darf die Bauzeit verlängern, weil ein staatlicher Baustopp verhängt wurde.
3. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Häufig wird geregelt, dass Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung oder Nichterfüllung ausgeschlossen sind, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Das schützt vor:
- Vertragsstrafen,
- Verzugszinsen,
- Regressforderungen.
4. Kündigungs- oder Rücktrittsrechte bei längerer Dauer
Dauert das Ereignis über einen bestimmten Zeitraum an (z. B. 30, 60 oder 90 Tage), enthalten viele Klauseln ein Recht zur Vertragsauflösung. So sollen beide Parteien vor einer dauerhaften Blockade geschützt werden.
5. Nebenpflichten bleiben bestehen
Auch bei höherer Gewalt bleiben regelmäßig Nebenpflichten bestehen, insbesondere:
- Informationspflichten,
- Pflicht zur Schadensminderung,
- Mitwirkungspflichten, soweit möglich.
Wer hier untätig bleibt, riskiert, sich nicht mehr auf die Force-Majeure-Klausel berufen zu können.
Typische Streitpunkte in der Praxis bei der Anwendung von Force-Majeure-Klauseln
Gerade bei der Anwendung von Force-Majeure-Klauseln kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, etwa darüber:
- ob ein konkretes Ereignis tatsächlich erfasst ist,
- ob die Leistung wirklich unmöglich oder nur erschwert ist,
- ob rechtzeitig informiert wurde,
- ob zumutbare Alternativen bestanden hätten.
Hier zeigt sich, wie wichtig eine saubere und präzise Vertragsgestaltung ist
Abgrenzung zu gesetzlichen Lösungen
Fehlt eine Force-Majeure-Klausel, bleibt oft nur der Rückgriff auf gesetzliche Instrumente wie den Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB. Die Hürden hierfür sind jedoch hoch und die Rechtsprechung sehr zurückhaltend.
In der Praxis gilt daher: Eine klar formulierte Force-Majeure-Klausel bietet deutlich mehr Rechtssicherheit als die Hoffnung auf gesetzliche Auffangtatbestände.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen zu Force-Majeure-Klauseln im B2B
Unternehmen sollten ihre Verträge regelmäßig prüfen:
- Existiert überhaupt eine Force-Majeure-Klausel?
- Sind die relevanten Risiken konkret erfasst?
- Sind die Rechtsfolgen eindeutig geregelt?
- Passen die Regelungen zum Geschäftsmodell und zur Branche?
- Sind internationale Besonderheiten berücksichtigt?
Gerade bei langfristigen Verträgen kann eine unklare Klausel im Krisenfall teuer werden.
Fazit: Force-Majeure-Klauseln als zentrales Risikoinstrument im B2B
Force-Majeure-Klauseln sind kein juristisches Beiwerk, sondern ein zentrales Instrument der Risikosteuerung in B2B-Verträgen. Sie entscheiden im Ausnahmefall darüber, ob ein Unternehmen handlungsfähig bleibt oder in Haftungsfallen gerät.
Wer hier sauber gestaltet, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Stabilität.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Force-Majeure-Klauseln sowie bei der rechtlichen Bewertung außergewöhnlicher Störungen in laufenden Vertragsverhältnissen.

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