März 2024

Kollege Thorsten Ruffing jetzt auch FACHANWALT FÜR STEUERRECHT

Wir wachsen – und die Kompetenz wächst mit. Wir freuen uns sehr, dass unserem Kollegen Thorsten Ruffing von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erteilt wurde, den Titel „FACHANWALT FÜR STEUERRECHT“ zu führen. Diese Auszeichnung belegt seine vertieften und spezialisierten Kenntnisse im Steuerrecht nicht nur in der Theorie, sondern gerade auch in der Praxis. Diese Kompetenz stärkt unsere Beratungsfelder im Bereich Ertragssteuerrecht und Umsatzsteuerrecht sowie Steuerstrafrecht, ferner bei finanzgerichtlichen Verfahren und an den Schnittstellen zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zum Erbrecht. Herr Kollege Ruffing hat sich damit auch für die kompetente Beratung im Bereich Unternehmensnachfolge, M&A-Transaktionen sowie die Beratung von Startup-Unternehmen in besonderer Weise qualifiziert. Wir sind froh, dass wir in unseren Reihen somit nicht nur auf seine fachliche Kompetenz, sondern auch auf seine äußerst angenehme und kollegiale Mitarbeit zählen können.

Bildunterschrift (von links): Hans-Peter Heinemann, Rechtsanwalt und Partner, Thorsten Ruffing, Rechtsanwalt, Alexander Görtzel, Rechtsanwalt und Partner

Hans-Peter Heinemann, Rechtsanwalt und Partner, Thorsten Ruffing, Rechtsanwalt, Alexander Görtzel, Rechtsanwalt und Partner (von links)

Interessante Beiträge zum Thema

Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen für die Gründung einer Gesellschaft?

Von der GbR bis zur AG: Dieser Beitrag erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen bei der Gesellschaftsgründung gelten und worauf Gründer besonders achten sollten.

Überblick über die Gesellschaftsformen zur Unternehmensgründung

Wer ein Unternehmen gründen will, steht vor der entscheidenden Frage: Welche Gesellschaftsform passt am besten? – Unser Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede, Vorteile & Fallstricke auf einen Blick.

Interview: „Vesting-Klauseln – Warum Gründer ihre Anteile verlieren können“

advolon erklärt, wann Vesting-Klauseln Gründeranteile kosten können – und worauf Start-ups achten sollten.

Equity Bridge statt Wandeldarlehen: Wie Startups Eigenkapital überbrücken

Die Equity Bridge ermöglicht Startups eine eigenkapitalnahe, steuerlich günstige und rechtssichere Finanzierung in Übergangsphasen. Mehr erfahren!

GmbH-Gründung – Musterprotokoll oder Satzung?

Sollten Sie bei der GmbH-Gründung Musterprotokoll oder Satzung wählen? Wir erklären die Unterschiede und Vor- und Nachteile beider Optionen.

Ihr Ansprechpartner
Hans-Peter Heinemann

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht | Compliance Officer (Univ.) |
Wirtschaftsmediator (IHK)

+49 821.65 05 340 | heinemann@advolon.de