April 2017

Das Bundeskorruptionsregister – Wer dort registriert ist, erhält keine öffentlichen Aufträge mehr

Das öffentlich-rechtliche Vergaberecht soll sicher stellen, dass alle privaten Unternehmen, die die ausgeschriebene Leistung grundsätzlich erbringen können, die Chance zur Auftragserteilung erhalten. Damit jedoch Unternehmen, die sich bereits durch wettbewerbswidriges Fehlverhalten strafbar gemacht haben, keine Aufträge (z.B. Bauaufträge, Lieferverträge) von Behörden und öffentlich-rechtlichen Anstalten erhalten, sollen sie frühzeitig aus dem Bewerbungsprozess ausgeschlossen werden.

Wettbewerbsverstöße zu ermitteln, stellte für die öffentlichen Auftraggeber bisher einen nicht zu bewältigenden Aufwand dar. Das Bundeswirtschaftsministerium legte deshalb nun einen Gesetzentwurf vor, wonach ein öffentliches Register (sog. Wettbewerbsregister) eingerichtet werden soll, indem solche Unternehmen verzeichnet werden, die sich bereits eines wettbewerbsrechtlichen Vergehens schuldig gemacht haben. Als wettbewerbswidriges Vergehen zählen Verurteilungen (Strafurteile, Strafbefehle, Bußgeldbescheide) z.B. wegen Korruption, Betrug, Geldwäsche, aber auch wegen Kartellverstößen z.B. wegen Preisabsprachen.

Die Einrichtung des Registers ist aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers sinnvoll, dies aber nur, wenn sichergestellt ist, das Abfragen des Registers nicht auch für die private Konkurrenz zugänglich werden, die es dann zweckentfremdet verwenden könnten. Es bleibt abzuwarten, wie die Praxis mit dem neuen Wettbewerbsregister umgeht.

Mann lehnt Bestechungsgeld ab

Weitere Interessante Beiträge zum Thema

Einladung zur Gesellschafterversammlung: Formfehler können Beschlüsse kippen

Ein Formfehler in der Einladung – und die Gesellschafterversammlung ist nichtig: Der BGH zeigt in einem aktuellen Urteil, wie schnell das gehen kann und was Geschäftsführer künftig beachten müssen.

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wann dürfen Arbeitgeber eine AUB/eAUB anzweifeln?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat hohen Beweiswert. Bei auffälligen Krankmeldungen rund um Kündigung, Urlaub oder Online-Atteste dürfen Arbeitgeber jedoch genauer prüfen.

Befristete Arbeitsverträge: Wann sind sie wirksam, wann nicht und was könnte sich ändern?

Befristete Arbeitsverträge sind für Arbeitgeber ein wichtiges Instrument der Personalplanung. Doch schon kleine Fehler bei Vertragsschluss oder Verlängerung können zur Entfristung führen.

Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber bereits jetzt beachten müssen

Auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz sollten Arbeitgeber nicht abwarten. Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck, Vergütungsstrukturen, Auskunftsprozesse und Entgeltgleichheit rechtzeitig zu prüfen.

Earn-out-Regelung beim Unternehmenskauf: Einigungshelfer oder Streitpunkt?

Ein Earn-out kann den Unternehmenskauf retten – oder später zum Streitfall werden. Entscheidend ist, ob Zielvorgaben, Berechnung und Auszahlung von Anfang an klar geregelt sind.