März 2026

MoPeG, GbR-Reform und Unternehmensnachfolge – was Unternehmer jetzt wissen sollten

Mit dem Inkrafttreten des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) hat sich das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend verändert. Für Unternehmerinnen und Unternehmer stellen sich nun wichtige Fragen: Welche Auswirkungen hat die Reform auf bestehende Gesellschaften? Welche Rolle spielt das neue Gesellschaftsregister? Und was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

Im Videoblog von advolon Rechtsanwälte spricht Rechtsanwalt Hans Peter Heinemann im Rahmen eines Expertendialogs der IHK Schwaben über die wichtigsten Neuerungen im Gesellschaftsrecht und deren praktische Bedeutung für Unternehmer.

Die GbR nach dem MoPeG: neue Struktur und mehr Transparenz

Durch das MoPeG wurde die GbR rechtlich neu geordnet. Eine zentrale Neuerung ist die Unterscheidung zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger GbR sowie die Möglichkeit der Eintragung in das neue Gesellschaftsregister.

Welche praktischen Folgen dies für Unternehmer hat, erläutern wir auch in unseren Beiträgen zur
Haftung der GbR nach der Gesellschaftsrechtsreform (MoPeG),
zum neuen Gesellschaftsregister für die GbR sowie in unseren FAQ zur GbR nach dem MoPeG.

Auch Fragen zur Mitteilungspflicht der GbR im Transparenzregister spielen für viele Gesellschaften eine wichtige Rolle.

Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Im zweiten Teil des Gesprächs geht es um ein zentrales Thema vieler Unternehmen: die Unternehmensnachfolge. Gerade im Mittelstand stehen in den kommenden Jahren zahlreiche Generationenwechsel an.

Eine frühzeitige Planung – etwa durch vorweggenommene Erbfolge, klare gesellschaftsrechtliche Strukturen und steuerliche Gestaltung – kann entscheidend sein, um Konflikte und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Dabei zeigt die Praxis immer wieder typische Problemfelder, etwa bei Unternehmensverkäufen, Due-Diligence-Prüfungen oder Earn-out-Regelungen.

Gesellschaftsrecht und Erbrecht zusammen denken

Ein häufiger Fehler in Familienunternehmen ist die fehlende Abstimmung zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament. Stimmen diese Regelungen nicht überein, kann dies im Erbfall erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Probleme verursachen.

Der Expertendialog gibt daher eine praxisnahe Orientierung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Unternehmen rechtssicher strukturieren, übergeben oder verkaufen möchten.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Interessante Beiträge zum Thema

Kündigungsschutz nach Abberufung des Geschäftsführers: Wann greift das KSchG wieder?

Nach der Abberufung kann ein ehemaliger Geschäftsführer wieder Arbeitnehmerstatus haben. Erfahren Sie, wann das Kündigungsschutzgesetz greift und welche Risiken Unternehmen vermeiden sollten.

Neue Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit im Fokus: Neue Entwicklungen durch die EU-Plattformrichtlinie

Scheinselbstständigkeit bleibt eines der größten Risiken für Unternehmen. Erfahren Sie, wie die Abgrenzung funktioniert, wo typische Fallstricke liegen und was sich durch neue EU-Regeln ändert.

Haftung des GmbH-Aufsichtsrats: Warum Passivität zur persönlichen Haftung führt

Die Haftung des GmbH-Aufsichtsrats wird häufig unterschätzt – warum bereits passive Mitglieder einem erheblichen persönlichen Risiko ausgesetzt sein können, zeigt dieser Beitrag.

Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen für die Gründung einer Gesellschaft?

Von der GbR bis zur AG: Dieser Beitrag erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen bei der Gesellschaftsgründung gelten und worauf Gründer besonders achten sollten.

Geschäftsführer ohne Arbeitsvertrag – kein Gehalt ohne klare Vergütungsvereinbarung

Das OLG Frankfurt stellt klar: Die Bestellung zum Geschäftsführer begründet noch keinen Anspruch auf Vergütung. Entscheidend ist allein eine wirksame vertragliche Regelung – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen im Streitfall.

Ihr Ansprechpartner
Hans-Peter Heinemann

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht | Compliance Officer (Univ.) |
Wirtschaftsmediator (IHK)

+49 821.65 05 340 | heinemann@advolon.de