März 2026

MoPeG, GbR-Reform und Unternehmensnachfolge – was Unternehmer jetzt wissen sollten

Mit dem Inkrafttreten des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) hat sich das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend verändert. Für Unternehmerinnen und Unternehmer stellen sich nun wichtige Fragen: Welche Auswirkungen hat die Reform auf bestehende Gesellschaften? Welche Rolle spielt das neue Gesellschaftsregister? Und was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

Im Videoblog von advolon Rechtsanwälte spricht Rechtsanwalt Hans Peter Heinemann im Rahmen eines Expertendialogs der IHK Schwaben über die wichtigsten Neuerungen im Gesellschaftsrecht und deren praktische Bedeutung für Unternehmer.

Die GbR nach dem MoPeG: neue Struktur und mehr Transparenz

Durch das MoPeG wurde die GbR rechtlich neu geordnet. Eine zentrale Neuerung ist die Unterscheidung zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger GbR sowie die Möglichkeit der Eintragung in das neue Gesellschaftsregister.

Welche praktischen Folgen dies für Unternehmer hat, erläutern wir auch in unseren Beiträgen zur
Haftung der GbR nach der Gesellschaftsrechtsreform (MoPeG),
zum neuen Gesellschaftsregister für die GbR sowie in unseren FAQ zur GbR nach dem MoPeG.

Auch Fragen zur Mitteilungspflicht der GbR im Transparenzregister spielen für viele Gesellschaften eine wichtige Rolle.

Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Im zweiten Teil des Gesprächs geht es um ein zentrales Thema vieler Unternehmen: die Unternehmensnachfolge. Gerade im Mittelstand stehen in den kommenden Jahren zahlreiche Generationenwechsel an.

Eine frühzeitige Planung – etwa durch vorweggenommene Erbfolge, klare gesellschaftsrechtliche Strukturen und steuerliche Gestaltung – kann entscheidend sein, um Konflikte und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Dabei zeigt die Praxis immer wieder typische Problemfelder, etwa bei Unternehmensverkäufen, Due-Diligence-Prüfungen oder Earn-out-Regelungen.

Gesellschaftsrecht und Erbrecht zusammen denken

Ein häufiger Fehler in Familienunternehmen ist die fehlende Abstimmung zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament. Stimmen diese Regelungen nicht überein, kann dies im Erbfall erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Probleme verursachen.

Der Expertendialog gibt daher eine praxisnahe Orientierung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Unternehmen rechtssicher strukturieren, übergeben oder verkaufen möchten.

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Hans-Peter Heinemann

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