November 2021

Rechtsanwalt Heinemann erzielt obsiegendes Urteil in Post-Merger-Prozess

Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte hat mit ihrem geschäftsführenden Partner, Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, in einem Rechtsstreit vor dem LG Chemnitz ein obsiegendes Urteil in einem Post-Merger-Prozess erzielt. In dem Rechtsstreit ging es um die Geltendmachung eines wesentlichen Teils des Kaufpreises für den Erwerb eines Unternehmens im Wege des Share-Deals. Der Käufer hatte einige seiner Kaufpreisraten zurückbehalten und behauptete, das Unternehmen sei mangelhaft, weil die Umsätze nicht wie angeblich garantiert in den Folgejahren erzielt werden konnten und der Verkäufer auf wesentliche Umstände der Preisgestaltung im erworbenen Unternehmen nicht hingewiesen habe. Die dortige Beklagte hatte deshalb mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet. Die Kammer für Handelssachen des LG Chemnitz folgte jedoch der Argumentation von Rechtsanwalt Heinemann und sah es als erwiesen an, dass die dortige Beklagte keinen Schadensersatzanspruch der offenen Kaufpreisforderung entgegen halten könne, da die behauptete Aufklärungspflichtverletzung nicht vorliege. Denn – so hatte Heinemann argumentiert – die angeblich verschwiegene Tatsache ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht aufklärungspflichtig gewesen und hätte dem Käufer bekannt sein können. Außerdem könne der Erwerber ausbleibende Umsätze nicht als Schaden geltend machen, da diese in das allgemeine Erwerberrisiko fallen und vom Verkäufer nicht garantiert worden waren.

Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann ist als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit fast 25 Jahren auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig und wird von weiteren Kollegen, Steuerberatern, Unternehmensberatern sowie auch Insolvenzverwaltern als kompetenter Berater im Gesellschaftsrecht, insbesondere auch bei Unternehmenskäufen und M&A-Transaktionen konsultiert.

Hans-Peter Heinemann Fachanwalt Augsburg

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