September 2026
Reform des Produkthaftungsrechts: Kurzfassung
Digitale Produkte, Software-Updates und internationale Lieferketten verändern die Anforderungen an die Produkthaftung. Mit der Richtlinie (EU) 2024/2853 schafft die EU einen neuen Rahmen, der das Produkthaftungsrecht an diese Entwicklungen anpasst. Für Unternehmen bedeutet die Reform einen erweiterten Anwendungsbereich, einen größeren Kreis möglicher Haftender und neue Anforderungen an Dokumentation und Compliance.
Zeitplan und Anwendungsbereich der EU-Produkthaftungsrichtlinie
Die Produkthaftungsrichtlinie wurde am 23. Oktober 2024 erlassen und trat am 8. Dezember 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Nach den bereitgestellten Angaben soll das neue Regelwerk für Produkte gelten, die ab diesem Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für zuvor bereitgestellte Produkte bleibt grundsätzlich das bisherige Regelwerk anwendbar; während der Übergangszeit können daher zwei Haftungsregime nebeneinander relevant sein.
Produkthaftung für Software, Updates und digitale Produkte
Anders als das bisherige, aus dem Jahr 1989 stammende deutsche Produkthaftungsgesetz erfasst die Reform ausdrücklich auch Software – unabhängig davon, ob sie in ein körperliches Produkt integriert, mit ihm verbunden oder eigenständig bereitgestellt wird. Verbundene Dienste und wesentliche digitale Komponenten können ebenfalls erfasst sein. Dadurch können etwa fehlerhafte Software oder fehlende erforderliche Sicherheitsupdates haftungsrechtlich relevant werden, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und der betreffende Umstand der Kontrolle des Herstellers unterliegt.
Bei der Frage, ob ein Produkt fehlerhaft ist, bleibt maßgeblich, ob es die erwartbare oder gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit bietet. Zu berücksichtigen sind künftig ausdrücklich auch Lernfähigkeit und neue Funktionen nach dem Inverkehrbringen, Cybersicherheitsanforderungen, Produktrückrufe und die Interoperabilität mit anderen Produkten.
Wer nach dem neuen Produkthaftungsrecht haften kann
Neben dem Hersteller des Endprodukts können je nach Sachverhalt auch Komponentenhersteller, Importeure und weitere Wirtschaftsakteure haften. Bei Herstellern außerhalb der EU kommen Bevollmächtigte oder Fulfilment-Dienstleister in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lieferanten und Online-Plattformen als Haftungsadressaten relevant werden. Wer ein Produkt außerhalb der Kontrolle des Herstellers wesentlich verändert und anschließend bereitstellt, kann wie ein Hersteller behandelt werden. Für Unternehmen wird es daher wichtiger, Rollen und Zuständigkeiten in Liefer- und Vertriebsketten nachvollziehbar festzuhalten.
Welche Schäden und Beweiserleichterungen die Reform vorsieht
Die Richtlinie nennt neben Tod und Körperverletzung – einschließlich medizinisch anerkannter psychischer Beeinträchtigungen – auch die Vernichtung oder Beschädigung nicht beruflich genutzter Daten als möglichen Schaden. Welche daraus folgenden Vermögens- oder immateriellen Schäden ersetzt werden, hängt auch von den nationalen Regeln ab.
Geschädigte können unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich die Offenlegung relevanter Beweismittel verlangen; Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Zudem sieht die Richtlinie Beweiserleichterungen vor, etwa bei nicht offengelegten Beweismitteln, Verstößen gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen oder offensichtlichen Funktionsstörungen. Bei technisch oder wissenschaftlich komplexen Produkten kann das Gericht unter den geregelten Voraussetzungen Fehlerhaftigkeit und Kausalität annehmen, wenn der Nachweis für die geschädigte Person übermäßig schwierig ist.
Die bereitgestellten Angaben nennen eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden, Fehlerhaftigkeit und Identität des Haftenden sowie eine Ausschlussfrist von zehn Jahren. Die Anwendung im Einzelfall hängt von den maßgeblichen Vorschriften und Umständen ab.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
Unternehmen sollten ihre Produktentwicklung, Risikobewertung und Marktbeobachtung auf digitale Produkte und verbundene Dienste ausrichten. Wichtig sind nachvollziehbare Entscheidungen zu Sicherheitsupdates, belastbare technische Dokumentation, klare Zuständigkeiten, wirksame Qualitätssicherung und geregelte Abläufe für Rückrufe und Sicherheitsmeldungen. Auch Verträge entlang der Lieferkette und der Versicherungsschutz sollten auf die erweiterten Haftungsrisiken überprüft werden.
Nach den bereitgestellten Informationen beschloss das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 einen Entwurf, der das bisherige Produkthaftungsgesetz durch ein neues Stammgesetz ersetzen soll. Die Angaben geben den damaligen Verfahrensstand wieder. Der weitere Gesetzgebungsverlauf und eine etwaige geltende Neuregelung sind vor Veröffentlichung anhand aktueller Rechtsquellen zu prüfen.
Fazit: Reform des Produkthaftungsrechts frühzeitig berücksichtigen
Die Reform des Produkthaftungsrechts erweitert die haftungsrechtlichen Risiken für Unternehmen deutlich. Besonders Software, digitale Produkte, Sicherheitsupdates und internationale Lieferketten rücken stärker in den Fokus. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob Produktentwicklung, Dokumentation, Compliance-Prozesse, Verträge und Versicherungsschutz auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.
advolon Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung der neuen Produkthaftungsregeln, der Prüfung bestehender Dokumentations- und Compliance-Prozesse sowie bei der Anpassung von Verträgen und Haftungsstrukturen entlang der Lieferkette.

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